"Berühmt bist du, wenn dein Name überall steht, nur nicht im Telefonbuch."
(Henry Fonda, amerikanischer Schauspieler)
Mit dem Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt) und Sigrit Pohl Digitale Medienberatung (nachfolgend "Medienberater" genannt) gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies durch den Medienberater schriftlich bestätigt wird.
Der Medienberater ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Über die Änderungen unterrichtet der Medienberater den Kunden rechtzeitig unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist den Medienberater berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Ein Vertrag tritt mit Auftragserteilung in Kraft. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Telefonische Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Verträge sind zum Ende des Folgemonats schriftlich zu kündigen.
Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Folgemonats.
Der Medienberater ist zur Kündigung eines Vertrags insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nachhaltig verletzt, insbesondere, wenn dieser die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt.
Abgerechnet wird nach Aufwand entsprechend des ursprünglich abgegebenen und akzeptierten Angebots. Nicht im Angebot enthaltene Sonderwünsche bis zur Rechnungserstellung werden gemäß Mehraufwand abgerechnet. Die Kosten für Projekte werden je nach Laufzeit folgendermaßen gestaffelt:
Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten werden nach Fertigstellung in Rechnung gestellt.
Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden in Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Dabei erfolgt der Termin der ersten Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten, sofern die Fertigstellung nicht innerhalb der darauffolgenden 14 Tage absehbar bzw. gewährleistet ist.
Bei Projekten, die Beträge von € 1.500,00 übersteigen, wird wie folgt abgerechnet: 20 % bei Vertragsabschluss, 40 % nach Erstellung und Freigabe der Seitenvorlagen, 40 % nach Fertigstellung und Abnahme.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zahlbar bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Kosten für externe Leistungen werden nach deren Fertigstellung abgerechnet. Fremdleistungen, wie z.B. Übersetzungen, sind in den Preisen nicht inbegriffen.
Kleinere Nachbesserungen, wie z.B. Textumgestaltungen, Beseitigung von Rechtschreibfehlern u.ä., sind kostenfrei. Sonderwünsche und größere Änderungen nach dem ersten Korrekturdurchgang werden nach vorherigem schriftlichem Angebot an den Kunden gesondert berechnet.
Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit dem Medienberater bzw. bei Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist eine Zahlung der bis dahin nachweisbar erbrachten Leistungen fällig.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt seine Zahlungen ein, ist der Medienberater berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass dem Medienberater andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Der Medienberater haftet ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Leistung.
Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Medienberater nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Der Medienberater haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder unmittelbare Folgeschäden.
In keinem Fall haftet der Medienberater für Schäden, die durch Ausfälle und Störungen innerhalb des Internets oder bei bestimmten Netzbetreibern verursacht worden sind.
Die Anmeldung bei Suchmaschinen sowie die entsprechende Optimierung der Seiten erfolgt durch den Medienberater nach besten Möglichkeiten. Es kann jedoch keinerlei Garantie für den Erfolg der Anmeldung bzw. für die Platzierung (Ranking) bei bestimmten Suchmaschinen übernommen werden.
Der Medienberater gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Kunde dem Medienberater unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde - insbesondere ohne die Zustimmung des Medienberaters - Module oder Elemente der Vertragsinhalte, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden die zu erstellenden Webseiten auf die Browser Internet Explorer 6 ff., Netscape 6 ff., Firefox und Opera auf Basis von Windows-Rechnern optimiert.
Jeder dem Medienberater erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen ausgerichtet ist.
Der Medienberater räumt dem Kunden ein ausschließliches inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrags erstellten Konzept und den umgesetzten Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Medienberater und dem Kunden.
Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung an den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die erstellten Daten und Unterlagen Eigentum des Medienberaters, der bis dahin über deren Verwendung und Veröffentlichung frei entscheiden kann. Die Veröffentlichung kann von dem Medienberater bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung unterbunden werden.
Wenn im Angebot bzw. Kostenvoranschlag nicht anders vermerkt, ist die Herausgabe der Original-Entwurfsdateien nicht im Preis enthalten, sondern wird auf Anfrage zusätzlich berechnet. Andernfalls verbleiben sie im Besitz des Medienberaters.
Alle Entwürfe und Muster unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Medienberaters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch in Teilen - ist unzulässig.
Der Medienberater hat das Recht, auf der Website selbst und in Veröffentlichungen darüber als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
Der Kunde versichert, dass sämtliche dem Medienberater für die Durchführung des Auftrags überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass er berechtigt ist, diese zur Durchführung des Vertragsinhalts zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemäßen Webauftritt geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, den Medienberater von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Medienberater im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiterhin, die dem Medienberater entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
Personenbezogene Daten, die der Auftragsabwicklung dienen und an Sigrit Pohl Medienberatung ausgehändigt werden, werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften vertraulich behandelt und verarbeitet.
Bei Notwendigkeit der Weitergabe von personenbezogenen Informationen im Rahmen des Auftrags an Dritte (z.B. für die Anmeldung einer Domain oder die Anmietung von Serverplatz) bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Dies tritt nur dann außer Kraft, wenn Sigrit Pohl Medienberatung zu einer Offenlegung und Übermittlung der Daten gesetzlich oder durch gerichtliches Urteil verpflichtet ist.
Alle weiteren Datenschutz-Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Medienberater nur mit schriftlicher Einwilligung des Medienberaters abtreten.
Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung des Medienberaters ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Medienberaters. Es gilt Deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.